Wesentliche Neuerungen - Das Rundschreiben der Kommission SGB XII "3-2025" beinhaltet die Veröffentlichung der neuen Musteraufforderungs- und Verhandlungsunterlagen für Angebote des Ambulant betreuten Wohnens zum Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 ff. SGB XII.
Mit dem aktuellen Rundschreiben "3-2025" informiert die Kommission SGB XII über den Beschluss und die Veröffentlichung der neuen Musteraufforderungs- und Verhandlungsunterlagen (VU) für Angebote des Ambulant betreuten Wohnens zum Abschluss von Vereinbarungen nach § 75 ff. SGB XII auf der Grundlage des Rahmenvertrages nach § 80 Abs. 1 SGB XII vom 25.06.2024 für den Freistaat Sachsen für Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII i. V. m. DVO zu § 69 SGB XII und empfiehlt den Rahmenvertragsparteien deren Anwendung.
Die durch die Kommission SGB XII berufene AG Kalkulation arbeitete seit Januar 2025 an der Umsetzung des Auftrages, die Antragsunterlagen zu aktualisieren. Hervorzuheben ist die effektive und sehr konstruktive Zusammenarbeit der Mitglieder dieser AG. In teils über mehrere Sitzungen andauernden Debatten über die notwendigen Editierungen, Darstellung und Umsetzung verschiedener Neuerungen und Problemstellungen, konnten die AG-Mitglieder aus den Spitzenverbänden Diakonie, DRK, AWO und der Parität gemeinsam mit den Parteien der Kostenträger, praktikable und plausible Verhandlungsunterlagen erstellen.
Wesentliche Neuerungen:
Die Möglichkeit, Risiko und Wagnis nun offiziell unter Sonstiges in die Verhandlungsunterlagen einbringen zu können, ist ein guter Schritt, dieses Thema zukünftig noch besser und eindeutiger in den VU einpreisen zu können. An dieser Stelle musste einer der größten Kompromisse geschlossen werden. Nähere Erläuterungen finden sich in den Hinweisen der VU wieder.
Das Personalkostenblatt erscheint nun deutlich umfangreicher. Hier konnte ein wichtiger Schritt in Richtung Übersichtlichkeit und Plausibilisierbarkeit gemacht werden. Dies geschah auf Grundlage eines Personalkostenblattes aus einer SGB IX VU.
Endlich ist es möglich, unterschiedliche tarifliche Vorgaben der Wochenarbeitszeit in der VU direkt, plausibilisierbar und übersichtlich darzustellen. Den unterschiedlichen Vorstellungen der AG-Mitgliedern und der notwendigen Übersichtlichkeit gerecht zu werden, hat den größten Zeitaufwand in der AG in Anspruch genommen.
Die Hinweise wurden nun deutlich ausführlicher und verständlicher gestaltet.
Die Mitglieder der Kommission SGB XII sowie die Parität sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis und empfehlen die Anwendung der neuen VU für alle Träger mit Angeboten im Ambulant betreuten Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII.
Das Rundschreiben 3-2025 mit den Verhandlungsunterlagen in der Anlage befindet sich auf der Homepage der SGB-Kommissionen Kommission nach § 80 SGB XII - SGB Kommissionen Sachsen. Bitte laden Sie sich dort die entsprechenden Unterlagen herunter.
Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich gern an das zuständige Referat.
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Alexandra Poppe
Referentin Besondere Lebenslagen
Referentin Sozialrecht
Telefon: 0351/ 828 71 151
E-Mail: alexandra.poppe (at) parisax.de
Johannes Kokot
Referent Entgelte
Telefon: 0351/ 828 71 147
E-Mail: johannes.kokot@parisax.de