Datum: 17. März 2026
Format: digitaler adhoc-Austausch
Teilnehmende: ca. 25 Personen
Anlass und Ziel
Die heterogene Vereinbarungslandschaft im Bereich des begleiteten Wohnens (wbW) macht eine systematische Bestandsaufnahme zur Abbildung von Mehrbedarfen notwendig. Ziel des Austauschs war es, einen Überblick zu gewinnen, um in einem nächsten Schritt entweder eine strukturierte Erhebung zu Verfahren zu planen oder Strategien und Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Leistungsanpassung bei Mehrbedarf zu entwickeln. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Formen der Abbildung von Mehrbedarfen in der aktuellen Vereinbarungspraxis existieren und wie diese konkret umgesetzt werden.
Im folgenden werden Erfahrungen der Teilnehmenden wiedergegeben:
1. Erfahrungen zur Vereinbarungspraxis im weiteren besonderen Wohnen (wbW)
1.1. verschiedene wbW Vereinbarungen: wbW flex, wbW plus
- wbw plus (cpK plus Sucht) – immer ITP - 1:11 Vorlaufphase // 1:3, 1:6 (1 Jahr), 1:9 (1 Jahr) , 1:11 – Phasenmodell – reguliert sich nach unten – Abweichungen in beide Richtungen möglich
- wbW plus (cpK mit erhöhten Bedarfen)
- 1:3 wie Sozialtherapeutische Wohnstätte; 1:6 wie AWG; 1:9 wie Zwischenangebot
- SuE zeigt Bedarf des erhöhten / niedrigeren Schlüssel an – keine festgelegten Phasen –Überprüfung via ITP – alles als Pauschalen ausgelegt (wird übernommen von Fremdkostenträger)
- wbW flex nach Auszug bW: 1:3,5 (6 Monate), 1:4,5 (6 Monate), 1:6 (9 Monate), 1:9 (9 Monate) – Abweichungen nach unten oder oben – bis 1:11 Übergang
1.2. Pauschalen oder Gruppen innerhalb der "klassischen" wbW Vereinbarung
- (cpK) 1:11 - Plausibilisierung, wenn Pauschale nicht mehr ausreicht
- (cpK) – doppelte Pauschale PK plus einfache oder 1,5 fache Sachkostenpauschale: eher mit KSV – Übertragung auf andere Leistungsträger schwierig
- Nutzung doppelte Pauschale / Mehrbedarf ist nicht in Leistungsvereinbarung niedergeschrieben
- Plausibilisierung anhand von SuE – Bestätigung (theoretisch) über ITP – anlassbezogen wird eher bewilligt (Umzug, Klinikaufenthalt, Krise – cpK)
- Antrag unterschiedlich – über SuE, wenn gerade dran, ansonsten eher formlos mit ausführlicher Begründung – dann folgt meist ITP-Gespräch
- Dokumentation und Stundennachweise inklusive Regiezeiten bei der doppelten Pauschale gefordert beim KSV (Fremdkostenträger nicht, KSV Chemnitz nicht). 4,0 eher noch 4,5 h als Präsenz in der doppelten Pauschale, abhängig von fallspezifischen indirekten Leistungen – schwierig bei Ausfallzeiten / Fehlkontakten etc. – kann rückwirkend nicht finanziert werden
1.3. In dieser Runde – keine Einzelvereinbarungen und keine wbW-Angebote über persönliches Budget
2. Abbildung indirekter Zeiten
Abbildung von indirekten Zeiten (fallspezifische und fallunspezifische)
- in Trägerhoheit
- wird fallübergreifend verstanden
- geht immer schlechter auf
- eigener bürokratischer Aufwand der LE
- bürokratischer Aufwand als kompensatorische Leistung, die immer mehr Zeit braucht für LB
- Zeit für LB sich im Hilfesystem zurechtzufinden
- Präsenzzeiten pro LB bei 3h – min 1,2 h – bis 3 h; bei 6h – min. 4-4,5h – 6h
Präsenzzeiten pro Leistungsberechtigtem (LB):
- Bei 3h-Schlüssel: mind. 1,2 h bis 3 h Präsenz
- 3 Kontaktstunden pro Woche in zwei Besuchen sind als Mehrbedarf mit doppelter Pauschale anerkannt worden
- bei 6h-Schlüssel: mind. 4,0–4,5 h bis 6 h Präsenz
3. Erfahrungen aus der Praxis
- Erhöhter Bedarf sollte sich rückblickend abbilden lassen
- wbW plus 1:9 wird von einzelnen Leistungserbringern als sehr positiv bewertet – insbesondere dort, wo eine kontinuierliche Sachbearbeitung beim KSV besteht
- Ein höherer Ausgangsschlüssel erleichtert die Anpassung nach oben deutlich mehr als eine Erhöhung aus 1:11 heraus
- Starke Abhängigkeit von der jeweiligen Sachbearbeitung beim Kostenträger
- Das Mehrbedarfsformular wird bislang kaum von Leistungserbringern genutzt; bei Teilen der KSV-Sachbearbeitung ist es nicht bekannt
4. Verfahrensfragen rund um den Mehrbedarf
Wie lange Vorleistung bis zur Anzeige?
- Abhängig von Dringlichkeit und voraussichtlicher Dauer
- Empfehlung: möglichst nicht länger als ein Monat
- Bei planbaren Ereignissen (z. B. Umzug): Anzeige im Voraus möglich
Dauer nach Anzeige bis zur Bewilligung:
- Sehr unterschiedlich – in Einzelfällen über ein Jahr
- Reguläres Verfahren vs. Akutfall
- Mitarbeitende greifen ergänzend zum Telefon, schildern Dringlichkeit und wirken auf ITP hin
- Einzubeziehende Stellen: ITP, SPDi, Gesundheitsamt – Terminierungen, Verschiebungen und Kapazitätsprobleme verlängern das Verfahren erheblich; 6–9 Monate gelten als durchaus üblich
- Ungeklärt: Ab wann werden Vorgesetzte einbezogen? Wer entscheidet eigenständig?
Bewilligungsdauer:
- Regelfall: 3–6 Monate, befristet; anschließend Verlängerungsantrag über SuE oder formlos
- Akutfälle: auch kürzere Bewilligungszeiträume möglich (Krise, Wegfall von Bezugspersonen, Umzug)
- Bei geistiger/körperlicher Behinderung (gB/kB): 1–2 Jahre möglich
5. Weiteres Vorgehen
Nächstes Austauschtreffen gewünscht mit dem Schwerpunkt: Entwicklungen und Herausforderungen im wbW im 2./3. Quartal 2026
- ein Thema für das Folgetreffen: Gesundheitliche Versorgung – insbesondere Facharzttermine und Begleitung
Kontakt im Paritätischen Sachsen:
Anne Cellar
Referentin Teilhabe
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de