Erinnerung: Datenmeldung für das Finanzierungsjahr 2027 und Abrechnung Finanzierungsjahr 2025 im SAFP noch bis zum 30.06.2026 möglich

Noch bis spätestens 30. Juni 2026 muss die Datenmeldung für das Finanzierungsjahr 2027 im Meldeportal eingegeben werden. Erstmalig umfasst dies auch die Auszubildenden der Pflegefachassistenz. Zusätzlich muss das Finanzierungsjahr 2025 abgerechnet werden.

25.06.2026
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Erstellt von Julia Liebscher, Referentin Pflege | Pflegefinanzierung

Das Meldeportal der neuen Ausbildungsfinanzierung Pflegeberufe
ist seit dem 20. Mai 2026 geöffnet. Alle Einrichtungen und Dienste wurden vom SAFP angeschrieben.

Folgende Meldungen zur Festsetzung sowie zur Abrechnung sind bis spätestens 30.06.2026 zu bearbeiten:

1. Ermittlung Ausgleichszuweisungen zur Berechnung des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2027)

2. Ermittlung der individuellen Umlagebeträge für das Finanzierungsjahr 2027

3. Abrechnung Ihrer Umlagebeträge aus dem Finanzierungsjahr 2025 sowie

4. die Abrechnung der Ausgleichzuweisung 2025

Weitere Informationen zu den oben genannten Datenmeldungen finden Sie in den Anlagen sowie im Meldeportal unter der Rubrik „Anleitungen“.

Sollten sich bei der Dateneingabe Fragen für Sie ergeben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den SAFP:

Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
Kranichfelder Straße 3, 99097 Erfurt

Telefon: 0361 482-68107
E-Mail: info-ausbildungsfonds (at) drv-md.de