neue Gebührenpositionsnummern für die Abrechnung von Beratungsbesuchen

Ab 01.07.2026 gelten Änderungen bzgl. der Abrechnung von Beratungen nach § 37 SGB XI. Für die Beratung per Video gilt eine neue Gebührenpositionsnummer.

05.06.2026
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Erstellt von Andrea Wetzel, Referentin Entgelte Pflege (SGB XI)

Mit unserer Fachinformation vom 03.06.2026 haben wir über die Änderungen der Abrechnung für Beratungen nach § 37 SGB XI informiert.

Aus diesem Grund wurden auch die Gebührenpositionsnummernverzeichnisse überarbeitet.

Für die Abrechnung des neuen LK 17v – Beratung per Videokonferenz – verwenden Sie bitte die Gebührenpositionsnummer 09001017v.

Für die Abrechnung des LK 17 – Beratung in der Häuslichkeit - bleibt es bei den bisherigen Gebührenpositionsnummern. Bitte beachten Sie hierbei die Unterschiede zwischen der AOK Plus und den Ersatzkassen.

Als Anlage erhalten Sie die aktualisierten Gebührenpositionsnummernverzeichnisse für beide Kassenarten.

Wir bitten darum, für Leistungen ab dem 01.07.2026 die beigefügten Anlagen zu verwenden.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – vorzugsweise per E-Mail an entgelte(at)parisax.de.