Vergütungsvereinbarung (ambulant) regional übliches Entgelt mit allen Unterschriften

Es liegt nun die von allen Verhandlungspartnern vollständig unterzeichnete Vereinbarung zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus in Vergütungsvereinbarungen SGB V und SGB XI ab dem 01. Januar 2026 vor.

13.02.2026

Als Anlage erhalten Sie die nun von allen Verhandlungspartnern vollständig unterzeichnete Vereinbarung zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus in Vergütungsvereinbarungen SGB V und SGB XI ab dem 01. Januar 2026. 

Die bereits bekannten Punktwerte belaufen sich auf              

0,0749 Euro pro Punkt bei Zahlung von Gehältern/Löhnen in Höhe des regional üblichen Entgeltniveaus

und

0,0816 Euro pro Punkt bei Zahlung von Gehältern/Löhnen in Höhe von 10 Prozent über dem regional üblichen Entgeltniveau

Die Preise für die verschiedenen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V sind in Anlage b der Vereinbarung detailliert aufgeführt.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – vorzugsweise per E-Mail an entgelte@parisax.de.

Anlagen:

  • Vereinbarung
  • Anlage 1 – Berechnungsgrundlage
  • Anlage 2 – Plausibilitätsbogen
  • Anlage a – Leistungskomplexsystem Punktwert 0,0749
  • Anlage b – Anlage SGB V ABVP, bad, BHP, LIGA, LVHS, VDAB
  • Anlage d – Leistungskomplexsystem Punktwert 0,0816