Es liegt nun die von allen Verhandlungspartnern vollständig unterzeichnete Vereinbarung zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus in Vergütungsvereinbarungen SGB V und SGB XI ab dem 01. Januar 2026 vor.
Als Anlage erhalten Sie die nun von allen Verhandlungspartnern vollständig unterzeichnete Vereinbarung zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus in Vergütungsvereinbarungen SGB V und SGB XI ab dem 01. Januar 2026.
Die bereits bekannten Punktwerte belaufen sich auf
0,0749 Euro pro Punkt bei Zahlung von Gehältern/Löhnen in Höhe des regional üblichen Entgeltniveaus
und
0,0816 Euro pro Punkt bei Zahlung von Gehältern/Löhnen in Höhe von 10 Prozent über dem regional üblichen Entgeltniveau
Die Preise für die verschiedenen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V sind in Anlage b der Vereinbarung detailliert aufgeführt.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung – vorzugsweise per E-Mail an entgelte@parisax.de.
Anlagen: