Zum 01. Januar 2024 konnte für Anwender des regional üblichen Entgeltes eine neue Vergütung für ambulante Leistungen verhandelt werden. Das Unterschriftsverfahren aller Verhandlungspartner ist nun abgeschlossen und Sie erhalten die vollständig unterzeichneten Unterlagen SGB V inkl. aller relevanten Anlagen.
Wir hatten zuletzt am 13. Dezember 2023 darüber informiert, dass für Anwender des regional üblichen Entgeltes neue Vergütungssätze vereinbart werden konnten.
Diese können seit dem 01.01.2024 in Rechnung gestellt werden und haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Das Unterschriftsverfahren aller Verhandlungspartner ist nun abgeschlossen. Wir stellen Ihnen den vollständig unterzeichneten finalen Vereinbarungstext, gültig für SGB V SGB V/ HKP, inkl. den geltenden Anlagen, zur Verfügung.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie hierbei bitte die unterschiedlichen Anlagen mit bzw. ohne Zuschlag für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP).
Es gelten folgende AC/TK-Kennzeichen:
Anlagen