ambulante Altenhilfe: Unterzeichnete Vergütungsvereinbarung SGB V und SGB XI zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus ab 01.01.2025

Die von allen Verhandlungspartnern unterzeichnete Vergütungsvereinbarung SGB V und SGB XI zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus ab 01.01.2025 liegt nun vor.

12.02.2025

In der Fachinformation vom 29. November 2024 haben wir darüber informiert, dass für Anwender des regional üblichen Entgeltes neue Vergütungssätze vereinbart werden konnten.

Das Unterschriftsverfahren aller Verhandlungspartner ist nun abgeschlossen. Als Anlage erhalten Sie die von allen Vertragspartnern vollständig unterzeichnete Vergütungsvereinbarung SGB V und SGB XI, incl. geltender Anlagen zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus ab 01.01.2025 in der ambulanten Pflege.

Die Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.01.2025-31.12.2025.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • Vereinbarung zur Umsetzung des regional üblichen Entgeltniveaus in Vergütungsvereinbarungen SGB V und SGB XI im Freistaat Sachsen ab 01.01.2025
  • Anlage 1 Berechnung regüE 2025 und regüE +10% 2025
  • Anlage a zur Vergütungsvereinbarung regüE 2025_LKsystem_PW 0,0697
  • Anlage b zur Vergütungsvereinbarung regüE 2025 und regüE +10%_SGB V
  • Anlage d zur Vergütungsvereinbarung regüE +10% 2025_LKsystem_PW 0,0759
  • Anlage 2 zur Landesvereinbarung_Personalkostenaufstellung
  • Anerkenntniserklärung regüE +10% SGB V
  • Anerkenntniserklärung regüE +10% SGB XI 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Heidi Nobis,  Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
Tel.: 0351-82871-149
E-Mail: heidi.nobis (at) parisax.de