Austausch der interessierten EGH-Träger mit KSV Sozialplanung zum IPW+ am 04. Juni 2026

Wie können tragfähige Unterstützungssettings für Menschen mit geringer Gruppenfähigkeit und hoher Krisendynamik entstehen? Der Austausch mit der Sozialplanung des KSV zeigte: Kleine Platzzahlen, intensive Betreuung und neue Finanzierungslogiken sind nötig. Zudem wurden Kalkulationsvorlagen besprochen.

05.06.2026
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Erstellt von Anne Cellar, Referentin Teilhabe

Fachliche Voraussetzungen statt Standardlogiken

Am 04.06.2026 trafen sich das Referat Teilhabe, Christoph Parthier und Nadine Schmidt der Sozialplanung KSV sowie Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen. Im Mittelpunkt stand die fachliche und strukturelle Klärung der Voraussetzungen, unter denen Unterstützungssettings für eine sehr kleine, hoch belastete Zielgruppe verantwortbar umgesetzt werden können.

Besprochen wurden Anforderungen an Zielgruppendefinition und Aufnahmefähigkeit, Gruppengröße und Betreuungsrelation, fachliche Steuerung und Personalausstattung, Sicherheit, Krisenintervention und Nachtabdeckung, Finanzierung und Kostenzusagen, Kooperationen zwischen Leistungsanbietern, Leistungsträgern und weiteren Systemen sowie Übergänge aus Jugendhilfe in volljährige Leistungssysteme.

Zielgruppe braucht qualitativ andere Unterstützung

Deutlich wurde: Die betrachtete Zielgruppe benötigt nicht nur mehr Betreuung, sondern ein Setting, das auf geringe Gruppenfähigkeit, hohe Krisendynamik, eingeschränkte Selbststeuerung und erheblichen Bedarf an Beziehungskontinuität reagieren kann. Klassische Gruppensettings sind nur begrenzt tragfähig. Gruppenfähigkeit kann nicht vorausgesetzt werden, sondern muss geprüft werden.

Kennzeichnend sind geringe oder fehlende Gruppenfähigkeit, stark schwankende Belastbarkeit, eingeschränkte Fähigkeit, Unterstützungsbedarf rechtzeitig anzuzeigen, kaum planbare Krisen- und Eskalationsdynamiken, mögliche Eigen- oder Fremdgefährdung sowie erhöhter Schutzbedarf, auch nachts. Besonders anspruchsvoll und derzeit fehlend sind Übergänge aus jugendnahen Strukturen in volljährige Leistungssysteme. Diese müssen fachlich begleitet, individuell vorbereitet und mit Blick auf Beziehungskontinuität, Sicherheit und Anschlussfähigkeit gestaltet werden. Das Interessenbekundungsverfahren startet für den Herbst. Konzepte können bereits jetzt eingereicht und / oder mitgedacht werden.

Zwei bis vier Plätze und flexible Betreuungsrelationen

Genannt wurden Größenordnungen von etwa zwei bis vier Plätzen. Größere Einheiten erhöhen Gruppendynamiken, Reizdichte und Steuerungsaufwand erheblich, sind für den KSV aber dennoch interessant.

Die Betreuungsrelation wurde als besonders relevant herausgearbeitet. Hinweise auf intensive Relationen bis hin zu 2:1-Betreuung oder situationsabhängig darüber hinausgehende Unterstützungsbedarfe zeigen, dass starre Personalschlüssel nur eingeschränkt geeignet sind. Erforderlich ist ein flexibles Modell mit verlässlicher Basispräsenz, Einzelassistenz, Krisenintervention, zusätzlicher Unterstützung bei Eskalation, erhöhten Nacht- und Bereitschaftsanteilen, zeitweisen Doppelbesetzungen sowie fachlicher Leitung und Reflexion. Besonders wichtig ist ein stabiles Team über längere Zeiträume.

Fachliche Steuerung und Krisenfähigkeit

Ein solches Angebot kann nicht allein über Präsenzzeiten organisiert werden. Es braucht kontinuierliche fachliche Einschätzung, Dokumentation und Anpassung der Unterstützungsleistungen. Relevant sind individuelle Risiko- und Krisenplanung, klare Absprachen zu Schutz- und Deeskalationsstrategien, fachliche Reflexion schwieriger Situationen, Planung von Übergängen, Bewertung der Gruppenfähigkeit sowie Abstimmung mit rechtlichen Betreuungen, Angehörigen und weiteren Hilfesystemen.

Ein deutliches Thema war der Umgang mit Sicherheit, insbesondere in Nachtzeiten. Vermerkt wurde der Bedarf an Schutz, Krisenintervention und gegebenenfalls zusätzlicher Sicherheitslogik. Dabei geht es nicht um eine Ersetzung pädagogischer Arbeit durch Sicherheitsdienste, sondern um eine ergänzende Infrastruktur, wenn Gefährdungslagen anders nicht ausreichend beherrschbar sind. Das Angebot muss sowohl teilhabeorientiert als auch schutzfähig sein.

Kooperation, Finanzierung und Vereinbarungen

Das Angebot kann nicht isoliert entwickelt werden. Benötigt werden tragfähige Kooperationsstrukturen zwischen Leistungserbringern, Leistungsträgern, Fachkräften, Kliniken, möglicherweise Jugendhilfe, rechtlichen Betreuungen und weiteren Beteiligten. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Ansprechpersonen, abgestimmte Aufnahmeverfahren, gemeinsame fachliche Einschätzungen und verbindliche Kostenzusagen. Diese sollten im Konzeptentwurf dargestellt werden.

Das Angebot ist aufgrund kleiner Platzzahlen, intensiver Betreuungsrelationen und erhöhter Vorhalteleistungen nicht mit klassischen Durchschnittslogiken abzubilden. Besprochen wurden: ein stufenweisen Personalschlüsselmodell ist anschlussfähig, Investitionskosten sind durch den KSV geplant. Angedacht ist auch leerstehende Gebäude der Kommunen zu nutzen. Instandhaltungskosten (DPWV-Empfehlung 200 EUR pro Monat pro Platz) sind höher anzusetzen. Neben Heilerziehungspfleger*innen werden auch weitere Professionen als notwendig anerkannt (Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen. u.a.). Die Auslastungsquote ist auf das Angebot anzupassen (DPWV-Empfehlung 85%). Die vorrangige Belegung ist mit Verfahren und Steuerung auszuhandeln. Hier sind die Vorschläge des KSV bislang sehr eng. Beiderseits wurde Fachkraftgewinnung und -bindung als Bestandteil der Konzeptionalisierung anerkannt. Wir empfehlen ein Fachkraftbindungspaket (evtl. erhöhter Schlüssel zur Einarbeitung, Qualifizierung, Gesundheitsmanagement, Supervision, Reflexionszeiten etc.) fest zu kalkulieren.

Empfehlungen und nächste Schritte

Im Austausch wurden Empfehlungen besprochen, die landesweit in Zusammenarbeit von Paritätischem Sachsen und der Diakonie Sachsen entwickelt wurden. Diese umfassen neben dem Musterkonzept einen Personalschlüssel-Rechner für verschiedene Settings sowie eine Musterkalkulation. Die Unterlagen dienen als Orientierung für die konzeptionelle Entwicklung.

Wichtig: Die Kalkulation sollte vorerst intern genutzt werden und noch nicht bei Interessensbekundungsverfahren eingereicht werden. Bei Interessensbekundungen bitten wir, den Spitzenverband einzubeziehen.

Bei weiterem Austauschbedarf melden sich Referat oder Mitgliedsorganisationen.

Bei Fragen zur Entwicklung solcher Angebote und zu den Empfehlungen wenden Sie sich an das Referat Teilhabe des Paritätischen Sachsen. Bekunden Sie zudem Ihr Interesse dem KSV, lassen Sie das Referat teilhaben an Ihrem Konzept und den Entwicklungen. Somit erkennen wir frühzeitige Entwicklungen und bleiben verhandlungsstark und qualitativ gut aufgestellt.

Kontakt

Anne Cellar
Referentin Teilhabe, Sucht und Sozialpsychiatrie
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de