GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Vorlagen für Schreiben an Abgeordnete

Der vorliegende Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht Maßnahmen vor, die in besonderem Maßstab diejenigen treffen, die besonders auf auf eine solidarische Krankenversicherung angewiesen sind. Jetzt stehen Anschreiben zur Verfügung, mit denen Einzelpersonen und Leistungserbringer sich direkt an ihre Abgeordneten wenden können.

21.05.2026
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Erstellt von Andrea Wetzel, Referentin Entgelte Pflege (SGB XI)

Der nun vorliegende Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Er greift wesentliche Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026 auf und soll die GKV ab 2027 um rund 20 Milliarden Euro entlasten – bis 2023 sogar um bis zu 42 Milliarden.  

Die vorgesehenen Maßnahmen treffen jedoch in besonderem Maße diejenigen Menschen, die auf eine starke solidarische Krankenversicherung am dringendsten angewiesen sind: chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, einkommensschwache Haushalte sowie Menschen mit Care-Verantwortung. Letztere sind häufig Frauen, wodurch der Gesetzentwurf auch eine deutliche geschlechterspezifische Schieflage aufweist.

Die Problematik zum geplanten Wegfall der Refinanzierung der Tariflöhne haben wir auf Landes- und Bundesebene mehrfach kommentiert.

Statt die Ursachen der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem stärker in den Blick zu nehmen – insbesondere den erheblichen Ausbaubedarf bei Prävention, Gesundheitsförderung und einer konsequenten Public-Health-Strategie – konzentriert sich der Entwurf vor allem auf kurzfristige Einsparlogiken. Dabei bleiben zentrale Stellschrauben für eine nachhaltige Entlastung der GKV weitgehend unberücksichtigt. Dazu zählen insbesondere eine wirksamere Primärprävention, eine stärkere Verhältnisprävention im Umgang mit gesundheitlichen Risikofaktoren sowie ein gezielter Ausbau niedrigschwelliger gesundheitsfördernder Angebote. In der Konsequenz fehlt es den vorgesehenen Maßnahmen an ausreichender sozialer Ausgewogenheit und an wirksamen Schutzmechanismen für Menschen mit geringem Einkommen. 

Besonders kritisch ist zudem der enge Zeitplan: Trotz der weitreichenden Auswirkungen des Gesetzes bleibt kaum Raum für eine angemessene Beteiligung von Betroffenenvertretungen, Fachverbänden und der Zivilgesellschaft. Das Gesetz soll bereits vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Umso wichtiger ist es jetzt, dass sich möglichst viele Menschen und Organisationen in die Diskussion einbringen und ihre Perspektiven deutlich machen. Eine erfolgsversprechende Möglichkeit ist der Kontakt über die Bundestagsabgeordneten vor Ort in den Wahlkreisen. Hier lässt sich anhand von konkreten Beispielen sehr gut aufzeigen, welche Konsequenzen das Gesetz für die Menschen und die Gesundheitsversorgung vor Ort hätte.

Zur Unterstützung für eine Kontaktaufnahme hat der Paritätische Gesamtverband Textbausteine für Schreiben an Bundestagsabgeordnete zusammengestellt, die Sie gerne nutzen können.

 Anbei finden Sie zwei Dokumente mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

Anhang 1 „Vorlage-Schreiben-Einzelperson GKVBeitrStabG“ enthält Textbausteine für die Anliegen von Patient*innen und Versicherten, und

Anhang 2 „Vorlage-Schreiben-LE od. LV GKVBeitrStabG“ enthält Textbausteine für die Anliegen von Einrichtungen und Landesverbänden (insb. mit Bezug auf die Refinanzierung der Tariflöhne)  

Eine Übersicht der Abgeordneten Ihres Wahlkreises finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/abgeordnete 

Der weitere Zeitplan zum Gesetz sieht derzeit wie folgt aus:

  • 11. Juni 2026: Bundestag 1. Lesung?
  • 12. Juni 2026: Bundesrat 1. Durchgang?
  • 26. Juni 2026: Bundestag 2. und 3. Lesung?
  • 10. Juli 2026: Bundesrat 2. Durchgang?

Es wäre sehr hilfreich, den Kontakt bereits vor der ersten Lesung herzustellen, um die Diskussion um die Auswirkungen rechtzeitig anzufachen. 

Für Ihre Unterstützung und die Einbringung Ihrer Perspektiven in die weitere Diskussion danken wir Ihnen herzlich.