Berechnungstool zur Ermittlung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils ab 01.01.2025

Die AOK informiert alle Pflegeeinrichtungen, die im Jahr 2024 noch keine neue Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen haben und stellt diesen ein Berechnungstool zur Verfügung, um die neuen einrichtungseinheitlichen Eigenanteile ab 01.01.2025 selbst ermitteln zu können.

09.10.2024

In den Pflegesatzvereinbarungen nach § 43 SGB XI und den Ergebnisblättern mit Laufzeitbeginn im Jahr 2024 werden unter Berücksichtigung der Erhöhung der Leistungsbeträge die neuen Entgelte für den Zeitraum ab 01.01.2025 mit ausgewiesen.

Alle Pflegeeinrichtungen, die im Jahr 2024 keine neue Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen haben, werden von der AOK ab der 2. Oktoberhälfte postalisch informiert und erhalten eine Berechnungssystematik, mit der sie ihre neuen einrichtungseinheitlichen Eigenanteile ab 01.01.2025 ermitteln können. Das Schreiben enthält die Information über die Steigerung der Leistungsbeträge nach  §§ 43, 30 SGB XI zum 01.01.2025 in der vollstationären Pflege und Anpassung der vereinbarten Pflegesätze nach §§ 84, 85 SGB XI für die vollstationäre Pflegeeinrichtung.

Die vereinbarten Sätze für Unterkunft, Verpflegung und Leistungen nach § 43b SGB XI sowie die Laufzeiten gelten unverändert weiter. Das verhandelte Gesamtbudget bleibt von der oben genannten Gesetzesänderung unberührt.

Das Anschreiben enthält eine Anlage über die Höhe der neuen einrichtungsindividuellen Eigenanteile und Pflegesätze für die Einrichtung ab dem 01.01.2025. Diese ist von der Einrichtung zu bestätigen und an die AOK zurückzusenden. Sie dient gleichzeitig als Grundlage für die Information der Bewohner*innen über die einrichtungsindividuellen Eigenanteile und Pflegesätze ab 01.01.2025.

Heidi Nobis   
Koordination Referat Entgelte Altenhilfe/ Pflege
heidi.nobis (at) parisax.de
Tel.: 0351-82871-149

Anlagen

Anschreiben an die Pflegeeinrichtung

Berechnungstool