Vorläufiges Verhandlungsergebnis für ambulante Vergütungen ab 01.01.2026 geeint- Gremienvorbehalt bis 21.11.2025!

Für ambulante Dienste, die nach regional üblichem Entgelt vergüten, ergibt sich dringender Handlungsbedarf. Rückmeldefrist ist der 2. Dezember 2025.

18.11.2025

Am 31. Oktober 2025 wurden die neuen Durchschnittswerte für das regional übliche Entgelt (regüE) 2026 veröffentlicht. Wir hatten dazu bereits in der Fachinformation vom 05.11.2025 informiert.

Nach der Bekanntgabe der Höhe des regional üblichen Entgeltsniveaus ab dem 1.1.2026 fanden mit allen sächsischen Leistungserbringern und den Kostenträgern Entgeltverhandlungen für die ambulanten Vergütungen zum regional üblichen Entgelt, gültig ab 1.1.2026 statt.

Die Mitglieder des Paritätischen Sachsen wurden hierzu in der Videokonferenz am 04.11.2026 bereits vorinformiert. Wir möchten nun zum Ergebnis der Verhandlungen informieren.

Hinweis: Noch bis zum 21.11.2025 unterliegt das Verhandlungsergebnis dem Gremienvorbehalt. Erst wenn dieser von allen beteiligten Verhandlungspartnern aufgehoben wurde, tritt die neue Vereinbarung offiziell in Kraft.

Vorläufiges Verhandlungsergebnis für das regüE, Laufzeit 01.01.-31.12.2026:

Für das regüE in 2026 wurde eine Gesamtsteigerung in Höhe von + 7,46 Prozent vereinbart. Diese setzt sich aus einer Erhöhung der Personalkosten in Höhe von + 8,48% sowie gesteigerten Sachkosten in Höhe von + 2,9% zusammen.

Der neue Punktwert im SGB XI für das regüE in 2026 beträgt somit 0,0749 € pro Punkt; die Preise im SGB V (außer Zuschlag MRE und Fahrtkosten Haushaltshilfe) werden ebenfalls um + 7,46 Prozent gesteigert.

Die aktualisierte Preisübersicht für Häusliche Krankenpflege nach SGB V sowie alle weiteren Anlagen zur neuen Landesvereinbarung werden momentan von den Kostenträgern vorbereitet und liegen uns noch nicht vor.

Hinweis: Mit Ablauf der Vergütungsvereinbarung (und nur dann), kann auch die Öffnung der LG1 für Pflegekräfte zurückgenommen werden. 

Besonderheit bei der Vergütungsvariante regüE plus 10%:

Auch in 2026 besteht für ambulante Dienste die Möglichkeit, der Vertragsvariante regüE plus 10% beizutreten. Der abrechenbare Punktwert für SGB XI Leistungen sowie die abrechenbaren Preise in der Häuslichen Krankenpflege/ SGB V werden entsprechend gesteigert. Der neue Punktwert für das regüE plus 10 Prozent beträgt ab dem 01.01.2026 somit 0,0816 € pro Punkt.

Der Beitritt kann auch nach dem 01.01.2026 erfolgen und ist an folgende Voraussetzung gebunden:

  • Fristgerechtes Einreichen der Anerkenntniserklärung regüE +10% mit der Verpflichtung zur Zahlung von durchschnittlichen Stundenlöhnen in Höhe von 10 Prozent über dem regional üblichen Entgeltniveau 2026 pro Beschäftigtengruppe. 

Was ist nun zu tun?

1)      Wir benötigen von allen Paritätischen Pflegediensten, die das regional übliche Entgelt oder das regional übliche Entgelt plus 10 % anwenden, bzw. ab 01.01.2026 anwenden wollen, bis spätestens 1. Dezember 2025 eine schriftliche Rückmeldung über ihre gewählte Vergütungsvariante.

Sie finden hierfür ein Formular für die Trägerrückmeldung, welches Sie bitte inkl. der Datenaktualisierung (Anlage 1+ Anlage 2) an nachfolgende zwei E-Mail-Adressen zurücksenden:

entgelte (at) parisax.de sowie an claudia.oesterreicher (at) parisax.de 

2)     Pflegedienste, die der Vereinbarung regüE plus 10 % erstmalig beitreten wollen, reichen uns bitte zusätzlich die ausgefüllte Anerkenntniserklärung ein (Anlage 3). 

3)     Pflegedienste, die bereits in 2025 nach regüE plus 10% vergütet haben und dies auch in 2026 fortführen wollen, müssen zusätzlich den Plausibilitätsbogen (Anlage 4) ausgefüllt einreichen.

Ggf. im Dezember 2025 noch ausstehende (Jahres)Sonderzahlungen sollten im Plausibilitätsbogen beziffert werden; zusammen mit einem Hinweis, dass die Auszahlung erst noch erfolgen wird. 

Damit alle Paritätischen Dienste ab dem 01.01.2026 die neuen Punktwerte bzw. Preise abrechnen können, muss die vollständige Mitgliederübersicht jedes Verbandes bis zum 05.12.2025 bei den Kostenträgern vorliegen.

Damit wir die Meldung fristgerecht abgeben können, sind wir auf Ihre Zuarbeit angewiesen.

Vielen Dank!

Rückfragen richten Sie bitte an: entgelte (at) parisax.de

Anlagen:

  1. Formular: Trägerrückmeldung zur gewählten Vergütungsvereinbarung gültig ab 1.1. 2026
  2. Anlage 1: Datenaktualisierung 2026
  3. Anerkenntniserklärung
  4. Plausibilitätsbogen