RS 2-24-2025 korrigiert KDU-Grenzen ab 2026

Das neue Rundschreiben RS 2-24-2025 ersetzt RS 2-17-2025. Es korrigiert KDU Werte für Bautzen, Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig. Unsere Miettools sind angepasst. Regelbedarf Stufe 2 bleibt 2026 voraussichtlich gleich. Bitte melden Sie Unstimmigkeiten.

30.09.2025

Das neue Rundschreiben RS 2-24-2025 ersetzt RS 2-17-2025. Es korrigiert KDU Werte für Bautzen, Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig. Unsere Miettools sind angepasst. Regelbedarf Stufe 2 bleibt 2026 voraussichtlich gleich. Bitte melden Sie Unstimmigkeiten.

Kernbotschaft

Der KSV Sachsen hat KDU Grenzwerte für 2026 korrigiert. RS 2-24-2025 ersetzt RS 2-17-2025 (Fachinfo vom 05. September 2025: Neue KdU-Regelungen für besondere Wohnformen ab 2026. Prüfen Sie Ihre Mieten und Vereinbarungen.

Was ändert sich konkret

  • RS 2-24-2025 korrigiert die Angemessenheitsgrenzen für
    Landkreis Bautzen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig.
  • RS 2-17-2025 ist aufgehoben und ersetzt.
  • 100 Prozent und 125 Prozent Grenzen gelten ab 01.01.2026.

Relevanz für Träger

Unsere Tools sind aktualisiert

Wir haben beide Mietberechnungstools auf RS 2-24-2025 umgestellt:

  • Mietberechnung 2026 mit KSV-Logik
  • Mietberechnung 2026 ohne KSV-Logik

Die Tabellen enthalten die aktualisierten Angemessenheitsgrenzen ab 2026.

Noch gültige Hinweise

  • Zusätzliche Kosten nach § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII müssen im WBVG Vertrag ausgewiesen sein, damit 125 Prozent greift.
  • Änderungen der Entgelte sind nach § 9 WBVG rechtzeitig und begründet anzukündigen.
  • Leistungen der Grundsicherung und Wohngeld gelten ab Antragstellung.
  • Befristete WBVG Verträge bis 31.12.2025 benötigen ab 01.01.2026 eine neue vertragliche Grundlage.

Arbeitshilfen:

  • Musterschreiben Entgelterhöhung nach § 9 WBVG mit Darstellung der alten und neuen Beträge.
  • Erläuterung zur Kaltmiete und 125 Prozent Grenze im Kontext BTHG und SGB XII.

Regelbedarf Stufe 2

Das Kabinett plant eine Nullrunde. Der Regelbedarf Stufe 2 bleibt 2026 voraussichtlich unverändert. Quelle: Bundesregierung, Kabinettaussage zur Nullrunde 2026. Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung.

Positive und kritische Punkte

  • Chance: Klarheit über KDU Grenzen ab 2026.
  • Chance: „ü125“ Anträge können zielgenau gestellt werden.
  • Risiko: Höhere Mieten ohne vertragliche Ausweisung der Zusatzkosten werden nicht anerkannt.
  • Risiko: Verspätete Ankündigungen nach § 9 WBVG gefährden Ansprüche.

Bitte um Rückmeldung

Unser Entgeltreferent ist derzeit nicht im Haus. Ich vertrete ihn.
Fallen Ihnen Unstimmigkeiten in Werten oder Tools auf, melden Sie diese bitte umgehend.
So sichern wir korrekte Berechnungen und Anträge.

Handlungsaufruf

  • Prüfen Sie Ihre Warmmieten je Vergleichsraum mit den neuen Grenzen.
  • Entscheiden Sie, ob eine „ü125“ Vereinbarung nötig ist.
  • Nutzen Sie das KSV Excel Antragsformular und unsere angepassten Tools.
  • Aktualisieren Sie WBVG Verträge und kündigen Sie Änderungen fristgerecht.
  • Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unstimmigkeiten. 

Kontakt im Paritätischen Sachsen:

Anne Cellar
Referentin Teilhabe 
Tel: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar (at) parisax.de

Johannes Kokot
Referent Entgelte
Tel: 0351 - 828 71 149
E-Mail: johannes.kokot (at) parisax.de