Am 29. September 2023 trat die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter (Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest) in Kraft. Die Antragstellung für sogenannte Großmaßnahmen endet am 05.04.2024.