ambulante Eingliederungshilfe: Landesrahmenvereinbarung Komplexleistung angepasste Vergütungssätze der medizinisch-therapeutischen Leistungen ab 1. Juni 2024
Die angepassten Vergütungssätze gelten für alle ab 1. Juni 2024 erbrachten medizinisch-therapeutischen Leistungen, welche noch nicht abgerechnet sind.