Informationspflicht für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen nach §72 Abs.3e SGB XI an die DatenClearingStelle (DCS)
Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, haben neben maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen die Verteilung der Berufsgruppen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.