ambulante Altenhilfe - Nur für Anwender des regional üblichen Entgeltes (regüE): Unterschriebene SGB V Vergütungsvereinbarungen liegen vor!
Zum 01. Januar 2024 konnte für Anwender des regional üblichen Entgeltes eine neue Vergütung für ambulante Leistungen verhandelt werden. Das Unterschriftsverfahren aller Verhandlungspartner ist nun abgeschlossen und Sie erhalten die vollständig unterzeichneten Unterlagen SGB V inkl. aller relevanten Anlagen.