ambulante Altenhilfe: Neuer Vertrag über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 132 und §132a Abs. 4 SGB V
Seit Februar 2024 fanden Verhandlungen zu einem neuen kassenartübergreifenden Vertrag über Häusliche Krankenpflege (HKP) nach §§ 132 u. 132a Abs.4 SGB V mit allen Leistungserbringerverbänden und Kostenträgern statt. Letzte Vertragsinhalte wurden von den Vertragsparteien am 17.04.2025 geeint. Der neue Vertrag in Sachsen gilt ab 1.10.2025.