Die Kommission nach § 131 SGB IX beschließt derzeit neue Musterverhandlungsunterlagen (VU). Diese gelten für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Förder- und Betreuungsbereiche (FBB) sowie andere Leistungsanbieter (ALA) nach § 60 SGB IX. Ziel ist es, den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu vereinfachen und an aktuelle rechtliche Anforderungen anzupassen.