Umsetzung § 127 SGB IV bei Lehrtätigkeiten („Herrenbergurteil“): Informationen zur Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten
Das aktuelle Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger konkretisiert, wie § 127 SGB IV („Herrenberg-Urteil“) in der Praxis umzusetzen ist. Es regelt, ab wann Versicherungspflicht gilt sowie welche Fristen für Lehrkräfte und Bildungsträger wichtig sind.