ambulante Altenhilfe: Unterzeichnete Vergütungsvereinbarungen SGB V (HKP) & SGB XI – nur gültig für: Anwender und Anlehner TVöD, gültig ab 1.August 2025
Die abschließend von allen Vertragspartnern unterzeichneten Vergütungsvereinbarungen zum Tarifvertrag TVöD für den Bereich SGB V und SGB XI liegen nun vor. Sie erhalten diese einschließlich der relevanten Anlagen zur Kenntnis und weiteren Verwendung.