Verlängerung der Übergangsregelung zum „Herrenberg-Urteil“ bis zum 31.Dezember 2027
Das Bundessozialgericht hatte mit dem „Herrenberg-Urteil“ hohe Anforderungen an die selbstständige Tätigkeit von Lehrkräften festgelegt. Mit Verlängerung der Übergangsregelung nach § 127 SGB IV bleibt nun mehr Zeit, bestehende Modelle der Zusammenarbeit rechtssicher weiterzuentwickeln. Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu eine aktualisierte Fachinformation erstellt.