Neu: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
Im Januar 2024 wurde die Rechtsform GbR, die auch viele Selbsthilfegruppen zutreffend ist, durch die Rechtsform eGbR ergänzt. Welche Relevanz dies für Selbsthilfegruppen haben kann, dazu informierte die NAKOS. Hier soll auf wesentliche Aspekte eingegangen werden.