Förderung von Maßnahmen ambulanter und vollstationärer Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie
Aufgrund der Verlängerung des Förderzeitraums und der Konkretisierung der förderfähigen Maßnahmen wurden die Richtlinien des GKV-SV nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf geändert. Wir informieren u.a. über die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien durch den GKV-SV.