Anpassung der Barbeträge (Taschengeld) nach § 39(2)SGB VIII ab 1.1.2026
Die Höhe der Barbeträge zur persönlichen Verfügung wurden zuletzt 2023 angepasst. Vorbehaltlich der Veröffentlichung durch das Landesjugendamt gelten ab 01.01.2026 neue Beträge. Die Erhöhungen liegen je nach Altersstufe zwischen ein und zehn Euro. Künftig ist eine jährliche Anpassung der Beträge geplant.